Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Leistungsspektrum

In unserer Ambulanz behandeln wir mit den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen. Unser Behandlungsangebot richtet sich primär an Erwachsene (ab 18 Jahren).

Die häufigsten in der Universitätsambulanz für Psychotherapie der Bergischen Universität Wuppertal behandelten Störungsgruppen sind die in der Bevölkerung auch am weitesten verbreiteten psychischen Erkrankungen: Angststörungen, Depressive Störungen und chronische Körperbeschwerden sowie Schmerzen im Rahmen somatoformer Störungen.

Zu der großen Gruppe der Angststörungen zählen z.B. die spezifischen und sozialen Phobien, die sich vor allem durch extreme Furchtzustände in klar benennbaren Situationen äußern, aber auch die Panikstörung oder Generalisierte Angststörung, die beide eher durch situationsungebundene Ängste gekennzeichnet sind. Die häufigste affektive Störung ist die Depression, die sich z.B. durch ein intensives, langanhaltendes Gefühl der Traurigkeit, starke Antriebslosigkeit und körperliche Symptome, wie Appetitlosigkeit zeigen kann. Unser kompetentes Therapeut*innen-Team ist aber auch in der Behandlung weniger bekannter psychischer Störungen gut ausgebildet und steht gerne für ein Informationsgespräch zur Verfügung.

Die Schwerpunkte unserer Ambulanz liegen in der Behandlung der Körperdysmorphen Störung und Chronischer Schmerzen, sowie somatoformen Störungen.

Im Rahmen der Reform der Psychotherapeut*innenausbildung werden Studierende nun bereits im Studium verstärkt auf die psychotherapeutische Tätigkeit vorbereitet. Im neuen Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie liegt der Fokus nun stark auf der Behandlung psychischer Störungen, wobei die Studierenden nicht nur die Theorie dahinter, sondern auch die praktische Umsetzung erlernen. Dazu gehören unter anderem sog. Lehrtherapien.

Innerhalb der Lehrtherapien assistieren Masterstudierende bei den Einzeltherapiesitzungen und führen selbst einzelne Schritte oder Interventionen durch. Dabei ist in jeder Sitzung eine erfahrene Lehrtherapeutin anwesend, die den Studierenden beim Sammeln der ersten Therapieerfahrung unterstützend zur Seite steht. Die Struktur und Qualität der Einzeltherapien wird durch die Begleitung und Evaluation der Lehrtherapeutin, inklusive ausführlicher Vor- und Nachbereitung der Sitzung sowie fragebogenbasierter Therapieverlaufsmessung gewährleistet. Jede Sitzung wird dabei von dem*derselben Studierenden begleitet.

Bei Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung in unserer Ambulanz melden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines ersten Sprechstundentermins persönlich unter +49 202 439-5666 (Mo., Do. & Fr. von 8.30 bis 12.30 Uhr; Mi. von 8.30 bis 17.00 Uhr).

Ablauf Erstkontakt bis Therapiebeginn

Die Universitätsambulanz verfügt über eine Krankenkassenzulassung. Das bietet den Vorteil, dass hier alle Interessierten, gleich ob gesetzlich oder privat versichert, nach Indikation und Kostenzusage durch die jeweilige Krankenkasse eine ambulante Psychotherapie erhalten können.

Als Forschungs- und Lehrambulanz führen wir zudem Studien zu psychischen Erkrankungen und Psychotherapie durch und bilden als Ausbildungssstätte in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum psychologische Psychotherapeut*innen aus. Unser Team besteht daher aus approbierten psychologischen Psychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in fortgeschrittener Ausbildung. Die Psychotherapeut*innen in Ausbildung führen ihre Therapien eigenständig unter engmaschiger fachlicher Betreuung durch qualifizierte Supervisor*innen durch.

Im Rahmen eines psychotherapeutischen Sprechstundengesprächs („Erstgespräch“) wird zunächst überprüft, ob eine Psychotherapie zur Behandlung ihrer individuellen Problematik geeignet ist. Sofern dies der Fall ist, nehmen wir sie gerne auf unsere Warteliste auf. Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung werden vier Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, durchgeführt. Diese schließen unter anderem die vertiefte diagnostische Einordnung der Symptomatik, die Klärung von Therapiezielen sowie die Erarbeitung eines Behandlungsplans ein. Des Weiteren prüfen Patient*in und Therapeut*in hierbei, ob gemeinsam eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erfolgen kann. Im Anschluss kann in Abhängigkeit der Problematik und der damit verbundenen Beeinträchtigung bei der Krankenkasse eine Kurz- (12 bis 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden. Wird die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Krankenkasse anerkannt, übernimmt diese die Kosten für eine Psychotherapie.

Privatversicherte, beihilfeberechtigte Beamte und Selbstzahler*innen erhalten quartalsweise Behandlungsrechnungen, die sie im Anschluss ggf. bei ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Die Abrechnung der Privatleistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. Private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei § 13 Abs. 2 SGB V) ist der/die Patient*in als Rechnungsempfänger*in für die termingerechte Begleichung der Rechnung verantwortlich.

Wichtig: Die Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Regelungen bezüglich der Kostenübernahme ambulanter psychotherapeutischer Sitzungen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bereits im Vorhinein bei Ihrer privaten Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden.

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